Ob eine Kostenübernahme von der Krankenversicherung gewährt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Immer mehr Versicherer übernehmen die Magnetfeldtherapieoder zahlen einen Teil der Kosten, wenn diese auf Anweisung oder Empfehlung des behandelnden Arztes vorgenommen wird.

In erster Linie zählt die Aussicht auf den Therapieerfolg. Kann der Arzt diesen bescheinigen und beantragt die Kostenübernahme für eine Magnetfeldtherapie vor Beginn der Behandlung, sieht es für den Patienten gut aus und er kann in der Regel mit einer zuzahlungsfreien oder von einer nur geringen Zuzahlung behafteten MagnetfeldtherapieGebrauch machen.

Da die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden bei den Krankenkassen variiert, leistet der Patient in der Regel mit der Entscheidung für einen dementsprechenden Vertrag gute Vorarbeit.

Die gesetzliche Krankenkasse hält jährlich ein gewisses Budget pro Patient bereit, welches auch für die Inanspruchnahme alternativer Heilmittel und Heilmethoden, wie zum Beispiel die Magnetfeldtherapie aufgewendet wird. Privat Versicherte können von einer Kostenübernahme nur dann Gebrauch machen, wenn ihr Versicherungsvertrag die alternative Heilkunst beinhaltet und natürliche Therapien und Behandlungen nicht ausschließt.

Bei Vertragsabschluss wird der Versicherungsnehmer diesbezüglich befragt und hat die Entscheidung, ob er alternative Medizin in seinem Vertrag integrieren oder die Alternativheilung außen vor lassen möchte.

Werden die Kosten von der Versicherung getragen, kann die Kostenübernahme nicht nur die Magnetfeldtherapiebeim behandelnden Heilkundler, sondern auch die Mitnahme eines Geräts für die Therapie vom Arzt nach Hause zum Patienten beinhalten. Hier wird abgewogen, ob die Magnetfeldtherapiezu Hause günstiger ist und einen größeren Heileffekt bringt als eine Behandlung, die in regelmäßigen Abständen vom Spezialisten vorgenommen wird.

Um die genaue Übernahme der Behandlung zu klären, ist eine vorab erfolgende Erkundigung bei der Krankenkasse notwendig. Wer diese außen vor lässt und eine Magnetfeldtherapieohne die Zustimmung seiner Krankenversicherung beginnt, könnte aufgrund der fehlenden Informationen mit den Kosten ohne eine Zuzahlung des Versicherers allein gelassen werden.

Es lohnt sich auf jeden Fall, wenn der Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Magnetfeldtherapieausstellt und diese selbst bei der Versicherungsgesellschaft des Patienten einreicht, oder aber sie dem Patienten zur Übergabe an die Krankenversicherung aushändigt. In vielen Fällen werden die Kosten zumindest anteilig übernommen und die Therapie kann nach eingegangener Bestätigung umgehend beginnen.