Wenn mit Hilfe einer Magnetfeldtherapie die Schmerzen gelindert oder gar beseitigt werden können, dann ist dies stets eine sehr angenehme Sache, die von vielen Patienten gerne in Anspruch genommen werden möchte. Da es sich bei einer Magnetfeldtherapieaber um eine Behandlung handelt, die nicht der Schulmediziner, sondern immer nur der Homöopath anbietet, handelt es sich um eine Behandlung, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss.
Die Kosten hierfür sind – eigentlich recht verwunderlich – gar nicht allzu hoch. Im Schnitt muss man mit Ausgaben zwischen 150 und 300 Euro pro kompletter Behandlung rechnen. Je nachdem, wie langwierig die Behandlung ist und welche Kosten der behandelnde Therapeut dafür veranschlagt.
Um die Kosten in einem erträglichen Rahmen halten zu können, ist es immer empfehlenswert, im Vorfeld Informationen bezüglich der Behandlung und der aufzubringenden Kosten einzuholen. Hier lohnt es sich durchaus, mehrere Anbieter anzufragen, damit ein guter Vergleich durchgeführt werden kann. Außerdem sollte gleich erfragt werden, wie viel Zeit für die Behandlung eingeplant werden muss. So können die Kosten wie auch der Zeitfaktor stets im Auge behalten werden und es gibt am Ende keine böse Überraschung, wenn die Rechnung präsentiert wird.
Wer privat versichert ist oder eine private Zusatzversicherung hat, kann bezüglich der Kosten für die Behandlung Glück haben. Viele private Krankenkassen erkennen die Behandlungserfolge inzwischen nämlich an und zahlen ihren Versicherten einen Zuschuss oder übernehmen gar die kompletten Kosten. Bei den Zusatzversicherungen muss nach einer entsprechenden Klausel im Vertrag geschaut werden. Wer sich unsicher ist, der sollte einfach bei seiner Versicherung anrufen und nachfragen, ob und in welchem Umfang die Kosten für die Behandlung übernommen werden. Mit ein wenig Glück muss man diese gar nicht selbst tragen und die Behandlung kann auch dann stattfinden, wenn man finanziell nicht so gut gestellt ist.
Tipp: Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten vor allen Dingen dann, wenn die Schmerzen durch einen nicht heilenden Knochenbruch oder durch den Zerfall von Gelenken hervorgerufen werden.